Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

 

 

„Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.“

„Zur Vermittlung kann sich bei Streitigkeiten an die Steuerberaterkammern Nürnberg,
deren Kontaktdaten im Impressum hinterlegt sind, gewandt werden.“