Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG übernimmt, wenn laut Übertragungsvereinbarung “sämtliche Passiva” übergehen sollen (Az. III R 7/22).
Die Übertragung eines Betriebs unter Familienangehörigen könne auch dann unentgeltlich sein, wenn der Erwerber sämtliche Betriebsschulden übernimmt und das Eigenkapital im Zeitpunkt der Übertragung negativ ist.
Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs gelte im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den Rechtsnachfolger, sodass unrichtige Bilanzansätze, die in die nicht mehr änderbare letzte Veranlagung des Rechtsvorgängers (Betriebsübergeber) mit Auswirkungen auf dessen Gewinn oder Verlust Eingang gefunden haben, gegebenenfalls beim Betriebsübernehmer ergebniswirksam zu korrigieren seien. Trotz des Grundsatzes des formellen Bilanzenzusammenhangs könnten im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers vorliegen, wenn dieser Aufwendungen trage, die im Zusammenhang mit seiner früheren Betriebsführung stehen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Im Moment bereiten wir die Inhalte für diesen Bereich vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werden wir noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!
Kontakt
Bauer + Fritzsch
Wirtschaftsprüfer Steuerberater GbR
Königstorgraben 7
90402 Nürnberg
Fon 0911 2401-0
Fax 0911 2401-100
kanzlei@bauer-fritzsch.de
Letzte Änderung: 08.03.2022 © Bauer + Fritzsch WP/StB GbR 2022
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.