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Wirtschaftsprüfung

Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers umfasst eine Fülle von Aufgaben, die von der Bedeutung und dem Umfang her generell gleichwertig sind, auch wenn im Einzelfall bestimmte Tätigkeiten überwiegen.

Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. 

Wirtschaftsprüfung

  • Prüfung bzw. Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform und Größe (z. B. GmbH, AG, KG);
  • Prüfung bzw. Erstellung von Konzernabschlüssen;
  • Prüfung bzw. Erstellung von Abschlüssen von Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges (z. B. Kreditinstitute, Versicherungen);
  • Sonderprüfungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Sanierungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Prospektprüfung);
  • Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf.

Die gesetzlich (§ 316 I HGB) eingeräumte Prüfungsbefugnis der vereidigten Buchprüfer, die gleichfalls Mitglieder unserer Kammer sind, beschränkt sich auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 II HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbHs ein, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (z. B. Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig sind. In allen anderen Tätigkeitsbereichen bestehen keine Unterschiede zwischen Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.  

Steuerberatung

  • Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen; Jahresabschluss / Anlagenbuchführung / Erläuterungsbericht;
  • Finanzbuchführung / Betriebswirtschaftliche Auswertungen / Offene-Posten-Buchführung / Kosten- Leistungsrechnung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie das Führen von Korrespondenz mit den Finanzämtern und die Einlegung von Rechtsbehelfen;
  • Steuerplanungs-, Wirkungs- und Gestaltungsberatung im nationalen wie internationalen Recht;
  • Gestaltung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Anstellungs- und sonstigen Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten bzw. dem Aspekt der Steuerbelastungsminimierung;
  • Wahl der Unternehmensrechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse;
  • Steuergestaltungsberatung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und Gestaltung der Unternehmensnachfolge;
  • Erbfolge- und Schenkungsberatung
  • Aufbau von nationalen und internationalen Holdinggesellschaften, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften usw. unter steuerlichen Aspekten,
    Beratung bei Fragen des Zoll- und Abgabenrechts, · steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Investitions- und Finanzierungsentscheidungen (Leasing, Factoring, Derivate).

Treuhandtätigkeit

  • Verwaltung fremden Vermögens (z. B. Gesellschafterrechte und Gesellschafteranteile, Betreuung von Kreditsicherheiten);
  • Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter , Nachlasspfleger;
  • Konkursverwalter, Vergleichsverwalter, Liquidator.

Wirtschafts- und Unternehmensberatung

  • Existenzgründungsberatung;
  • Organisationsberatung;
  • Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen;
  • Finanz- und Liquiditätsplanung;
  • Cash-Flow-Analysen, Bilanz- und Erfolgsanalysen;
  • Beratung bei Überschuldung, Erstellung eines Sanierungskonzepts;
  • Ergebnisverbesserungsanalysen;
  • Aufbau, Gestaltung und Analyse von Kostenrechnungssystemen;
  • Buchhaltungsservice mittels DATEV und anderer Software (Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung).

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